KFW Programm 152 - Einzelmaßnahmen

Der Eigentümer bekommt ein zinsgünstiges Darlehen bis zu 50.000,- € je Wohneinheit für die energetische Sanierung seines Wohneigentums, derzeit ab einem Zinssatz von 1,0 % effektiv. Die Einzelmaßnahmen sind frei wählbar und auch eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist möglich. Die förderfähigen Maßnahmen werden von einem Sachverständigen (Energieberater) vor der energetischen Maßnahme auf Förderfähigkeit überprüft und über die Hausbank bei der KFW eingereicht.

KFW Programm 151 - Effizienzhaus

Strebt der Hauseigentümer eine besonders effiziente Sanierung seines Eigenheimes an, sodass das Gebäude nach der energetischen Maßnahme sogar noch energieeffizienter ist als ein Neubau, so wird hierfür ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 75.000,- € je Wohneinheit freigegeben und zusätzlich noch ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % der Darlehensumme, je nach KFW-Effizienzhaus-Standard, gewährt. Auch hier ist der Energieberater vor der energetischen Maßnahme mit einzubeziehen, um den Effizienzhaus Standard zu berechnen und diese dann vor der Maßnahme bei der KFW über die jeweilige Hausbank einzureichen.

KFW Programm 430 - Investitionszuschuss

Finanzierung über Eigenmittel. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 3.750,- € je Wohneinheit und bei einer Sanierung zu einem besonders effizienten Wohngebäude ist ein Zuschuss sogar bis zu 15.000,- € je Wohneinheit möglich. Der Investitionszuschuss ist vor der Maßnahme im Zusammenwirken mit dem Energieberater direkt bei der KFW Bankengruppe einzureichen.

KFW Programm 431 - Baubegleitung durch einen Sachverständigen

Die qualifizierte Baubegleitung durch eingetragene Energieberater wird mit 50% der Honorarsumme durch die KFW Bankengruppe gefördert. Ein Zuschuss bis zu 4.000,- € je Antragsteller ist hier möglich. Den Zuschuss zur qualifizierten Baubegleitung stellt der Bauherr nach Abschluss der Baumaßnahme direkt bei der KFW und bekommt diesen dann direkt auf sein Konto gutgeschrieben.

BAFA Förderung

Die Bundesanstalt für Wiederaufbau und Ausfuhrkontrolle fördert unter anderem auch den Austausch von Heizungsanlagen oder die Installation von Solaranlagen zur Brauchwasserwärmung –und Heizungsunterstützung. Der Zuschuss ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage bei der BAFA einzureichen. Nähere Informationen sind unter www.bafa.de , Erneuerbare Energien/Solarthermie zu ersehen.